Forenbetreiber gehen in vielen Bereichen erhebliche juristische Risiken ein. Gerät eine Debatte außer Rand und Band, werden unbewiesene Behauptungen in den Raum gestellt oder Beleidigungen ausgetauscht, muss der Forenbetreiber eingreifen. Sonst handelt er als "Mitstörer" und kann juristisch belangt werden. Behandeln die Foren gar Themen aus Bereichen, die in unserem Alltag geschützten Berufen vorbehalten sind, dann kann der Forenbetreiber recht schnell sich eine Abmahnung wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Beratung einhandeln. Am Beispiel des aktuellen Falls Computerbetrug/Dialerhilfe fasst der Düsseldorfer Anwalt Ralf Hansen die aktuelle Rechtssituation zusammen.

Noch immer fehlt es an einer durchgehenden gesetzlichen Regelung für den Bereich der Internetkommunikation. Auch ist die Situation bei Gericht unsicher, die Rechtssprechung alles andere als einheitlich. So ist es schwer allgemein gültige Ratschläge zu geben - die einen Forenbetreiber zuverlässig vor juristischen Fallstricken schützen. Während der Gesetzgeber eher auf ein freieres Zusammenwirken im Internet setzt, neigen unsere deutschen Gerichte dazu, alles etwas enger zu sehen.

Besonders wenn Foren Themen ansprechen, die im Berufsleben geschützten Berufen vorbehalten sind, dann kann es schnell kritisch werden. Und in Deutschland haben wir eine Menge davon - von den Ärzten, Apothekern, Juristen bis hin zu den Schornsteinfegern. Werden in den Foren also Themen aus diesen Bereichen debattiert, werden sogar konkrete Handlungsanleitungen gegeben, dann kann schnell die Grenze zu einer unerlaubten Berufsausübung überschritten werden. Unterbindet der Forenbetreiber nicht solche unerlaubten Beiträge, dann haftet er Mitstörer und kann sich zum Beispiel eine Abmahnung im Auftrag eines Berufsverbandes einhandeln. Zu diesem Ergebnis kommt ein Beitrag des Düsseldorfer Anwalts Ralf Hansen auf Jurtext. Der Autor war nach eigenen Angaben während seines Studiums verantwortlicher Administrator von jurawelt.de.

Der Anwalt empfiehlt deshalb Forenbetreibern klare Nutzungsbedingungen für ihr Forum aufzustellen. Auf dieser Basis sollten Forenbeiträge "straff" moderiert werden. Beiträge die gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen, sollten gelöscht werden. Ähnlich sollte mit nicht ganz eindeutig regelwidrigen Beiträgen verfahren werden. Bekommt der Forenbetreiber trotzdem eine Abmahnung, ist der Einzelfall zu prüfen. Will man keinen Präzedenzfalldurchfechten, ist häufig ein Mittelweg angebracht. Man gibt die Unterlassungserklärung ab, widerspricht aber den Kosten.

Die juristische Einschätzung in dem genannten Artikel empfiehlt ein Diskussionsforum recht restriktiv auf Basis von Nutzungsbedingungen zu führen. Willkürentscheidungen der Forenbetreiber sind natürlich auch nicht möglich. Solche eingepferchten Debatten sind nicht jedermanns Sache und eigentlich auch nicht im Sinne des Internets. Das wesentlich freier angelegt ist. So kommt es im Augenblick zu einer unheilvollen Zweiteilung bei den Debattenforen. Der kleine Betreiber ohne Gewinnabsicht muss restriktiv handeln, will er sich nicht hohen finanziellen Risiken aussetzen. Besonders wenn der angesprochene Themenbereich in ein gewerbliches Umfeld hineinreicht. Die großen Forenbetreiber mit kommerziellem Background dagegen können ihre Foren freier gestalten. Denn dort können juristische Auseinandersetzungen auch über mehrere Instanzen durchgefochten werden.