Das Supernature-Forum wurde abgemahnt, man konnte es quer durch die Internetpresse lesen. Die rechtliche Drohung wurde dann später von den abmahnenden Anwälten zurückgenommen, trotzdem will der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, sich weiter juristisch wehren und Gegenklage erheben. Mit einer negativen Feststellungsklage soll jetzt Rechtssicherheit für alle Newsboardbetreiber in Deutschland geschaffen werden und dafür bittet „Supernature“ forenübergreifend um Spenden. Rausgeschmissenes Geld meint der Autor, das nur dazu dient, Anwälten ein gut bezahltes Mandat zu verschaffen.

Die Chancen für solch eine Klage stünden zwar gut, meint Geuß zwar in seinem Spendenaufruf. Doch müsse man in erster Instanz mit Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 8.000 Euro rechnen. Und wäre man gezwungen beim Oberlandesgericht in die zweite Runde zu gehen, dann kämen noch einmal 11.000 Euro dazu. Tatsächlich ein viel zu großes Risiko für einen kleinen Forenbetreiber. Mit seinem Spendenaufruf hat er jetzt erneut ein positives Echo quer durch die Forenlandschaft bekommen. Natürlich ist jeder Forenbetreiber an einer gewissen Rechtssicherheit interessiert, hat deshalb den Spendenaufruf oben ans Forum genagelt und bei seiner Kundschaft um Spenden geworben. Und der Autor ist sich sicher, dass tatsächlich auch ein ansehnlicher Batzen Geld zusammen kommen wird. Die Internetgemeinde honoriert solch einen Kampf David gegen Goliath regelmäßig mit großzügiger Unterstützung - und das ist eigentlich auch gut so. Doch in diesem Fall handelt es sich eher um sinnlosen Aktionismus, damit um herausgeschmissenes Geld, denn diese erneute gerichtliche Klärung braucht im Moment kein Forenbetreiber in Deutschland.

Wir erinnern uns – bisher war die Rechtslage so, dass die Betreiber nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln mussten. In einem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag, sahen das die Hamburger Richter anders. Die Entscheidung liegt aber bisher schriftlich noch nicht vor. Trotzdem diente sie als Basis für einige Abmahnungen gegen Forenverantwortliche, unter anderem auch an Martin Geuß. Doch Rechtssicherheit will auch der Heise Verlag. Der hatte bereits angekündigt, unverzüglich nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Die wird dann vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.

Damit dürfte der Heise-Rechtsstreit wesentlich früher ein Urteil eines Oberlandesgerichts herbeiführen, als es bei der Gegenklage von Martin Geuß je der Fall sein wird. Und unter Umständen rechtliche Normen für Forenbetreiber definieren, gegen die ein eventuell konträres Urteil eines Landgerichts nicht anstinken kann. Jetzt also, ganz ohne sachlichen Zwang, ein erneutes Gerichtsverfahren zum selben Problem starten zu wollen, macht überhaupt keinen Sinn.

Völlig befremdlich an der Sache ist allerdings, dass die Kanzlei Bahr bereits in ihrem ersten Schreiben an den gegnerischen Anwalt angekündigt hatte, dass man mit einer negativen Feststellungsklage reagieren werde, wenn die Abmahner sich nicht selbst einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unterwerfen würden – lange bevor in der Öffentlichkeit um Spenden geworben wurde. So bringt man die Forengemeinde erst in Zugzwang, nämlich jenes forsche Vorpreschen dann auch pekuniär abzusichern. Wer sich so in Szene setzt, sollte auch selbst für die daraus entstehenden Risiken gerade stehen – und nicht nachträglich bei der Forengemeinschaft um Solidarität betteln.