Den Abzockern im Internet geht es langsam an den Kragen. Die diversen Abonnements-Dienste im Internet, die mit dem Schlagwort kostenlos werben, aber nur völlig überteuerte oder nutzlose Dienstleistungen bieten - also so genannte Abonnementsfallen, können bald Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen. Nach einem Schreiben an Kunden eines großen Zahlungssystem-Anbieters sehe die Staatsanwaltschaft München I dabei den Straftatbestand eines vorsätzlichen Betrugs erfüllt.

Was den Internetabzockern bisher so alles eingefallen ist – kostenlose SMS, Warenproben, Gewinnspiele, Flirtforen oder medizinische Versuchskaninchen. Der Trick bei all diesen Angeboten ist, leichtgläubige Internetnutzer in eine Abofalle zu locken. Meist wird nur versteckt oder in länglichen AGBs angegeben, dass man sich dabei für ein Jahr oder länger verpflichtet und all diese „Dienste“ keineswegs kostenlos sind, sondern richtig Euros kosten.

Damit könnte jetzt Schluss sein. Ronny Jahn, Referendar beim Berliner Kammergericht und bei der Verbraucherzentrale Berlin veröffentlichte heute in seinem Verbraucher-Blog ein Schreiben eines großen Payment-Anbieters an ausgewählte Kunden. Darin heißt es:

Die Staatsanwaltschaft München I hat uns vor einigen Tagen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mitgeteilt, dass sie nunmehr von vorsätzlichem Betrug bei den Fällen ausgeht, bei denen in der so genannten Eingabemaske damit geworben wird, dass ein günstiges Probe-Abonnement (Schnupper-Abo, Tageszugang etc.) abgeschlossen werden kann, sich dann aber nur aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, dass sich dieses Probe-Abonnement automatisch in ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird.Die Staatsanwaltschaft führt hierzu wörtlich in dem uns vorliegenden Schreiben aus:

Nach erneuter, intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Staatsanwaltschaft München allerdings mittlerweile zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzweifelhaft gegen das Verbot überraschender Klauseln verstoßen und daher nichtig seien.Sollten in Zukunft weiterhin Forderungen aufgrund derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden, würde die Staatsanwaltschaft München I in Zukunft von Betrugsvorsatz ausgehen.”

Dies bedeutet, dass Sie als Anbieter zukünftig bei derartigen Fällen von der Staatsanwaltschaft München mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlichen Betruges rechnen müssen. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich bereits aus dem Anmelde- bzw. Eingabeformular klar ergeben muss, dass der Kunde einen Abonnement-Vertrag abschließt, der sich nach Ablauf der vereinbarten Probezeit (z.B. 3 Tage) automatisch zu einem dauerhaften, kostenpflichtigen Abonnement verändert, wenn dieser Vertrag nicht innerhalb des Probezeitraums durch Kündigung beendet wird.

Zur Vermeidung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen oder auch etwa die ******** können zukünftig ausschließlich Forderungen aus Abonnement-Verträgen bearbeitet werden, bei denen sich aus der Anmelde- bzw. Eingabemaske eindeutig ergibt, dass ein sich automatisch verlängernder Abonnement-Vertrag abgeschlossen wird.