Rechtsanwalt Christian Schertz war wohl vor Weihnachten nicht zu Scherzen aufgelegt. Nach Angaben von Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite , erhielt er als Weihnachtspost eine gerichtliche Verfügung, die ihm untersagte, eine Satire zu veröffentlichen. Deren Verbreitung ließ Rechtsanwalt Schertz vom Landgericht Berlin am 23. Dezember 2008 vorläufig verbieten. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglich dass Christian Schertz vermutete, dass er mit jenem Anwalt gemeint wäre, den Schälike fiktiv und namenlos vor Fachhochschulstudenten Gemeinheiten über Gutmenschen, Intellektuelle und andere Idealisten austeilen ließ. Bei Buskeismus ist der Beitrag nur noch zensiert zu finden, durch eine Google-Suche im Internet aber immer noch im Original verfügbar.
Rolf Schälike schreibt, dass er in den letzten Monaten neun einstweilige Verfügungen  von Anwalt Schertz oder seiner Kanzlei erhalten hätte. Da fragt sich, ob der Anwalt lediglich kritische Berichterstattung über seine Tätigkeit aus dem Internet klagen will? Und ob er damit in die Fußstapfen anderer Juristen wie Neuber oder Gravenreuth treten will, die auch meinten, ihre Kritiker mit einer Vielzahl von Prozessen überziehen zu müssen.
OskarMaria, 30.12.2008