OskarMaria hat beim nachweihnachtlichen Aufräumen heiße Ware in seinem CD-Regal gefunden. Nein - natürlich kein Schwarzgebranntes oder Raubkopiertes, viel schlimmer. Das Amtsgericht München hatte einst die Verbreitung jener CDs verboten, weil sie nationalsozialistische Symbole enthalten und erließ einen Beschlagnahmebeschluss. Die Rede ist von einem Vierersatz Original-CDs des populären Programms Corel Draw 4.0. In der dazugehörigen Clipartsammlung hatten sich zwei Hitlerbildchen und auch zwei Hakenkreuze befunden. Die Staatsschutzkammer des Münchner Landgerichts erlaubte dann doch den weiteren Verkauf, allerdings mussten deutliche Warnhinweise auf der Verpackung angebracht werden, dass die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Deutschland unter Strafe gestellt wäre.
Solche Beispiele zeigen: Antifaschismus und Zensur sind selten bei deutschen Gerichten in guten Händen. Formalismen und Kontrollwut beherrschen deren Denken, über Sinn und Zweck gesetzlicher Regelung dagegen wird selten nachgedacht. Die ollen Programm-CDs werden deshalb auch nicht entsorgt, sondern als Demonstrations-Objekt weiter aufbewahrt.
OskarMaria, 06. Januar 2009.