Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, Inhaber der Firma Redcio, waren nicht da. Auch nicht ihr Rechtsvertreter Bernhard Syndicus. Der ließ mitteilen, dass sein Frankfurter Vertretungskollege leider erkrankt wäre und deshalb auch nicht kommen könne. Die scheinbar übliche Taktik eben, wenn es darum geht, verbindliche Gerichtsurteile möglichst lange zu vermeiden. So hatte sich nur der junge Anwalt Pitz aus Schwetzingen beim Rüsselsheimer Amtsgericht eingefunden, um ein Urteil in Sachen Internet-Abo-Fallen zu erstreiten. Dessen Mandant war auf solch ein Abonnement der Firma Redcio reingefallen, hatte dummerweise bezahlt und wollte jetzt gerichtlich sein Geld zurück.

Solch ein Urteil könnte Gift für die ganze Fallenstellerei im Internet sein. Denn holt einer sein Geld erfolgreich zurück, können Tausende folgen. Denn Fallenstellen ist bisher ein lohnendes Geschäft im Netz und keiner der Betreiber will die Beute freiwillig wieder hergeben. Der Richter ließ in der Verhandlung nicht erkennen, ob ihm die grundsätzliche Bedeutung des Falles völlig klar war. Allerdings wollte er auch kein Versäumnisurteil gegen die nicht anwesende Partei fällen, sondern wollte auf Grund der Aktenlage entscheiden. Das Urteil soll heute noch verkündet werden.
OskarMaria, 27.02.2009