Rolf Schälike, Betreiber der bekannten Buskeismus-Seite wäre ein Stalker . Das meint zumindest das Landgericht Berlin, das einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt gab und Schälike verbot, einen Berliner Anwalt zu beleidigen, ihm nachzustellen, unwahr über ihn zu schreiben und in irgendeiner Form mit ihm in Kontakt zu treten. Auf Grund der letzten Berichterstattung auf buskeismus dürfte es sich beim Antragsteller um den Berliner Medienanwalt Scherz handeln.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zunächst den Antrag abgewiesen, eine Beschwerde beim Landgericht Berlin war dann erfolgreich. „Die permanenten Veröffentlichungen über den Antragsteller auf der Internetseite des Antragsgegners www.buskeismus.de, das Zusenden von Grußkarten und Emails - zuletzt am 25.02.2009 - stellen nach dem glaubhaften Vortrag des Antragstellers eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des § 1 Abs.2 Ziff. 2 b) des Gewaltschutzgesetztes dar, ohne dass dieses Verhalten durch berechtigte Interessen des Antragsgegners gerechtfertigt wäre", schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung .

Abgesehen davon, dass die angesprochene Weihnachtskarte und jene eMail eher ein Friedensangebot darstellen als eine Belästigung, dreht das Berliner Landgericht den Sachverhalt einfach um und macht den Täter zum Opfer. Denn eigentlich ist Rolf Schälike ein Opfer von nachhaltigem Anwaltsstalking. Anwalt Scherz überzieht den kritischen Gerichtsreporter mit einer Vielzahl von Klagen, die alle nur ein Ziel verfolgen, jenen unbequemen Kritiker zum Verstummen zu bringen. Denn meist geht es bei den Streitpunkten nicht um wesentliche Dinge, sondern eher um Kleinigkeiten, die man auch mit einem Anruf oder eMail hätte aus der Welt schaffen können.

Für Rolf Schälike ist die Auseinandersetzung mit jenem Anwalt eine teure Angelegenheit. Das stellt für eine nicht kommerzielle Webseite eine wesentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar. Das Gewaltschutzgesetz wurde erlassen, um Menschen vor aggressiven Partnern oder Stalkern zu schützen. Dass ein Gericht aber einem Gerichtsreporter auf dieser Basis seine Tätigkeit verbieten will, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar, der hoffentlich bald von einem höheren Gericht kassiert werden wird.
OskarMaria, 23. März 2009

Gerade erreicht mich die Mitteilung, dass Fabchannel zum 13. März 2009 aufgibt und den Stecker zieht. Das ist schade, denn ich hatte mich als Autor sehr an das Angebot der Holländer gewöhnt und einige Beiträge auf den von Fabchannel mitgeschnittenen Konzerten im Amsterdamer Paradiso aufgebaut. Bitte nutzt die Zeit noch um die drei hervorragenden Konzerte von Calexico, Iron & Wine und Rodrigo y Gabriela Euch anzuhören. Alle drei sind es wert!
Die professionell mitgeschnittenen Konzerte von Fabchannel waren wohl den Musiklabels ein Dorn im Auge. Nach Angaben von Justin Kniest von Fabchannel, hätten immer mehr Labels die Veröffentlichung verboten. So dass für Fabchannel kaum noch interessante Mitschnitte übrig blieben. Doch der Autor vernutet, dass es sicher auch andere kommerzielle Hintergründe gibt, denn Fabchannel lag kein stimmiges Geschäftsmodell zugrunde oder hatte einen Investor im Hintergrund.
OskarMaria, 06.03.2009

Ex-Piratenkapitän Randolf Jorberg hat im letzten Jahr sein Flagschiff Gulli verkauft und dürfte einen guten Preis für die Webpräsenz erzielt haben. Gerade zum rechten Zeitpunkt - denn das Internet wird zunehmend reguliert und die Rechteinhaber gehen juristisch offensiv gegen all die Seiten vor, auf denen in großem Stil Software, Filme und Musik getauscht werden. Dass sich so ein Piratenleben lohnen konnte, zeigt schon ein Blick in die Bilanz der fliks it-solutions GmbH . Im Geschäftsjahr 2007 hatten sich die Gewinnrücklagen der Firma von ca. 270.000 Euro auf ca. 530.000 Euro fast verdoppelt.
Nach dem Verkauf droht aber der Absturz, denn im normalen Geschäftsleben sind große Gewinnmargen meist nicht drin. Vermutlich hat der Mann zwar noch einen Fuß im Porno-Geschäft , aber auch da ist die Konkurrenz groß. Und mit seriösen Infoportalen wie macnotes im Internet Gewinne zu erwirtschaften, ist recht schwer, wie viele große Verlage schon nachvollziehen mussten. Da hilft es auch wenig, den ehemaligen Piratenadjutanten zum Chefredakteur zu ernennen.
OskarMaria, 05.03.2009

Donald Buczek betreibt ein Blog mit dem Thema Gesetzesänderungen zur Kinderpornografie. Nach eigenen Angaben hat ihn jetzt eine Vorladung der Polizei erreicht. Danach würde gegen ihn wegen „Verbreitung von Kinderpornografie" ermittelt. Nun - solche Angebote waren und sind auf seiner Seite nicht vorhanden, dafür aber ein Link auf die dänische Sperrliste. Der Blogger vermutet deshalb nicht ohne Grund, dass jener Link ihm die polizeiliche Ermittlungen eingebracht hätte.
Da sind wir wieder beim Thema Zensur - bereits die Diskussion des Themas Kinderporno findet unter dem Damoklesschwert der Justiz statt. Eine öffentliche Debatte ist nicht erwünscht.
Dabei wäre die gerade notwendig. Die finnische Zensurliste wurde hier genauer unter die Lupe genommen. Danach enthielten von 1047 gesperrten Seiten gerade mal neun eindeutig kinderpornografisches Material, weitere 28 könnte man danach im weitesten Sinne ebenfalls dazu rechnen. Zusammen macht das knapp vier Prozent aller gesperrten Seiten aus!
OskarMaria, 03.03.2009

Jonathan_Zittrain.jpgJonathan Zittrain, Professor an der Harvard Universität , will die heimlichen und unheimlichen Sperren im Internet öffentlich machen. Dazu wurde die Webseite HerdictWeb eingerichtet, bei der man vermeintlich gefilterte oder geblockte Internetangebote melden kann. Herdict ist eine Wortschöpfung aus herd (engl. Herde) und verdict (Urteil). HerdictWeb ermöglicht es, geblockte Seiten zu melden und bereits gemeldete Seiten aus den verschiedensten Ländern heraus zu überprüfen. Die Ergebnisse werden nach Domains und Ländern geordnet gelistet.
Nach den USA verzeichnet bisher Deutschland die meisten Meldungen. In der Regel handelt es sich bei den gelisteten Seiten um vom Hoster suspendierte Angebote, weil die letzte Rechnung nicht bezahlt oder zu viel Traffic generiert wurde. Das dürfte im Moment auch der Nachteil von Herdict Web sein - es macht keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, warum eine Webseite nicht erreichbar ist. Trotzdem lohnt es sich, das Projekt im Fokus zu behalten.
OskarMaria, 02.03.2009

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, Inhaber der Firma Redcio, waren nicht da. Auch nicht ihr Rechtsvertreter Bernhard Syndicus. Der ließ mitteilen, dass sein Frankfurter Vertretungskollege leider erkrankt wäre und deshalb auch nicht kommen könne. Die scheinbar übliche Taktik eben, wenn es darum geht, verbindliche Gerichtsurteile möglichst lange zu vermeiden. So hatte sich nur der junge Anwalt Pitz aus Schwetzingen beim Rüsselsheimer Amtsgericht eingefunden, um ein Urteil in Sachen Internet-Abo-Fallen zu erstreiten. Dessen Mandant war auf solch ein Abonnement der Firma Redcio reingefallen, hatte dummerweise bezahlt und wollte jetzt gerichtlich sein Geld zurück.

Solch ein Urteil könnte Gift für die ganze Fallenstellerei im Internet sein. Denn holt einer sein Geld erfolgreich zurück, können Tausende folgen. Denn Fallenstellen ist bisher ein lohnendes Geschäft im Netz und keiner der Betreiber will die Beute freiwillig wieder hergeben. Der Richter ließ in der Verhandlung nicht erkennen, ob ihm die grundsätzliche Bedeutung des Falles völlig klar war. Allerdings wollte er auch kein Versäumnisurteil gegen die nicht anwesende Partei fällen, sondern wollte auf Grund der Aktenlage entscheiden. Das Urteil soll heute noch verkündet werden.
OskarMaria, 27.02.2009

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