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Rechtssicherheit eines Admin

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23 Jahre 4 Monate her #10987 von vowi
Rechtssicherheit eines Admin wurde erstellt von vowi
Hi, hab keine Ahnung, wo ich das hier posten kann. Also versuch ich es mal hier, ansonsten würd ich euch bitten es zu verschieben.

Welche Pflichten hat ein Admin gegenüber Posts über Pub-Uploads? Muss er diese vom Gesetz her löschen, oder muss er nur offene IP-Weitergabe ausschließen, heißt auf Mail und PN verweisen?


Gruß, Vowi

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23 Jahre 4 Monate her #10996 von AA
AA antwortete auf Rechtssicherheit eines Admin
so weit ich weiss, gibt es keine aktuelle rechtsprechung dafür, streng genommen bist du ein veranstalter - in vergleichbaren fällen wurden hier regelungen herangezogen.

du bist als veranstalter dafür haftbar, wenn du fahrlässig oder gar wissentlich straftaten am "veranstaltungsort" duldest oder unterstützt. man kann dich auffordern, den rechtsverstoss zu beseitigen und du bist gut beraten, dies ohne grossartige diskussionen zu tun.

ganz so ohne weiteres kommst du nicht aus der patsche, wenn dir gar nachgewiesen wird, dass du dein board nur deshalb betreibst. und richtig übel wird es, wenn geld ins spiel kommt. mitgliederfinanzierungen sind da auf jedenfall nicht zu empfehlen, schnell wird man dir bereicherungsabsichten unterstellen.

aber egal wie es letztlich ist, solltest du stets bedenken, dass du als betreiber eine interessante zielscheibe darstellst: immerhin geht man davon aus, dass die meisten user anonym unterwegs sind und entweder gar nicht oder nur schwer zu fassen sind. dazu kommt, dass bei denen meist gar nichts zu holen ist.
da ist es wesentlich bequemer, den leicht zu ermittelnden "veranstalter" an seinen verpflichtungen aufzuhängen. es gibt beispiele dafür, wo dies erfolgreich war!

ich glaube, auch westi musste einmal eine abmahnungsgebühr abdrücken, was ja noch vergleichsweise harmlos ist...

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23 Jahre 4 Monate her #11007 von Shadow
Shadow antwortete auf Rechtssicherheit eines Admin
Hi,

Kennt jemand das (nun gelöschte) WfB (World-Federation-Board) noch? Mit diesem Fall kann ich deine Frage beantworten:

Der Administrator Y2kuSeR (ist auch auf dem gEb angemeldet, aber schon länger als ein Jahr nicht mehr dort gewesen) wurde "angezeigt". Als er sich in Untersuchungshaft befand, hat er mit einem Telefonat die Passwörter gegeben, um das Board und die Datenbank zu löschen. So stand es jedenfalls damals noch einen Tag auf der Forenübersicht. (die Mitteilung, dass das Board geschlossen ist) Drei andere Moderatoren wurden auch noch gefasst. Ich denke, hier war die BSA am Werk.

Auf diesem Board wurde die Ip Vergabe öffentlich geregelt, also illegal. Wenn du dein Board legal führen willst, dann schreibe deinen Mitgliedern vor, das ganze per PN oder E-Mail zu regeln; dann bist du ziemlich sicher"¦

Ich finde es sehr schade, dass dieses Board down ist. Der Administrator beherrschte mindestens fast genauso gut php & MySQL wie mein Vorredner... ;-)

Vielleicht werden sich ein paar Oldies noch daran erinnern, wie Y2kUsEr damals den Neulingen, wie z.B. mir, in Sachen vBulletin, Ubb und anderes sehr gern zur Seite stand. Nur hat er irgendwann seine Hacks nicht mehr veröffentlicht, da ihm das erstens zu viel Arbeit war, zweitens, und das war der ausschlaggebende Punkt, die Copyrights entfernt wurden...

Ach ja, die guten alten Zeiten... *g*

Bye

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23 Jahre 4 Monate her #11008 von Kater Carlo
Kater Carlo antwortete auf Rechtssicherheit eines Admin

Original geschrieben von Shadow

Auf diesem Board wurde die Ip Vergabe öffentlich geregelt, also illegal. Wenn du dein Board legal führen willst, dann schreibe deinen Mitgliedern vor, das ganze per PN oder E-Mail zu regeln; dann bist du ziemlich sicher"¦


So einfach ist es leider nicht, das wäre zu schön. Wenn ein Board-Administrator den Tausch von unlizensierter Software auf seinem Board toleriert oder sogar ermutigt (so wie alle bekannten Warez-Boards) macht er sich strafbar. Es gibt aber gewisse Stufen der Illegalität.

Lies AAs Beitrag noch einmal.

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23 Jahre 4 Monate her #11024 von tody
tody antwortete auf Rechtssicherheit eines Admin
in einem relativ weiten rahmen ist das ganze bereits gesetzlich festgelegt. schau dir einfach mal folgende beiden vorschriften an:
TDG § 8 Allgemeine Grundsätze
TDG § 11 Speicherung von Informationen

man kann dann zwar prima drüber diskutieren, ob du davon kenntnis hattest, hättest haben müssen oder ähnliches. aber du haftest im zweifelsfall als webseitenbetreiber nach den allgemeinen gesetzen, das sind in so einem fall vor allem die zivilrechtlichen schadensersatz- und unterlassungsansprüche sowie die straftatbestände des urhg: Vierter Teil: Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Zweiter Abschnitt: Rechtsverletzungen

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