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14.02.2025 -- 99.565 // Zuwachs zum 31.01.2025: 2.636
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Das Nichtvorhandensein in der Datenbank reicht aber nicht aus, um so was gefahrlos auszuprobieren:nun, es stand ja schon mal im raum, dass man bewusst die dialeranbieter schädigt, indem man auf deren kosten surft. schliesllich tragen die dann die gebühren selber.
( www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/vfg37.pdf )Die Registrierung im Sinne des § 43b Abs. 5 TKG wird rückwirkend wirksam zu dem Zeitpunkt, zu dem die Antragsunterlagen (schriftliche Unterlagen und elektronische Daten) vollständig bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eingegangen sind.
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Diesen Satz finde ich doch etwas bedenklich, denn er suggeriert, dass man nicht registrierte Dialer umsonst verwenden könne. Dies ist aber nicht notwendigerweise so, denn die Ansicht eines Behördenleiters ist die Seine, aber nicht geltendes Recht. Wer Dialer verwendet und dies auch noch wissentlich, der muss sich auf eine hohe Rechnung gefasst machen, die er dann auch bezahlen muss.Wichtig ist - wer ab Mitte August einen nicht registrierten Dialer benutzt hat, muss nach Ansicht des Behördenleiters die angefallenen Gebühren nicht bezahlen.
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I. Eckpunkte für ein Registrierungsverfahren entsprechend § 43b Abs. 5 TKG Gemäß dem o.g. Gesetz ist nach § 43b Abs. 5 TKG eine Registrierung von Anwählprogrammen vor dem Angebot für die Öffentlichkeit vorgesehen. Dieses Dokument beschreibt die Voraussetzung und die grundsätzliche Verfahrensweise für die Registrierung.
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Nachdem die Aufmerksamkeit zu unseren Veröffentlichungen wächst, eine kurze Information zu OskarMaria.
Unter diesem Pseudonym war der Initiator im Internet seit über 25 Jahren recht unregelmäßig präsent. Ab dem Jahr 2014 hat er hier über die Situation in den von Russland besetzten Gebieten des Donbass geschrieben. Als einer der ersten Journalisten überhaupt informierte er über die damals neu gegründete Gruppe Wagner.
Beruflich war er seit den 80-iger Jahren Geschäftsführer von diversen Medienunternehmen im Printbereich. Jetzt im Ruhestand, Kinder erwachsen, bleibt etwas mehr Zeit, die gesammelten Erfahrungen zusammen mit wenigen Mitstreitern für dieses Projekt zu nutzen.
Nachtrag: OskarMaria– das ist eine kleine Verbeugung vor dem beinahe vergessenen Schriftsteller Oskar Maria Graf. In Zeiten der Bücherverbrennungen wurden seine Werke von den Nazis verschont, ja sogar teilweise empfohlen. „Verbrennt mich!“ schrieb er 1933 in der Wiener Arbeiterzeitung, „nach meinem ganzen Leben und nach meinem ganzen Schreiben habe ich das Recht, zu verlangen, dass meine Bücher der reinen Flamme des Scheiterhaufens überantwortet werden und nicht in die blutigen Hände und die verdorbenen Hirne der braunen Mordbanden gelangen!“ Schließlich floh er in die USA – dort lebte er in bescheidenen Verhältnissen. Deutschland wollte den unbequemen Mann nach dem Krieg nicht wieder haben. Er starb 1967 in New York.
Literaturempfehlung: Wir sind Gefangene - Autobiograhie 1927.
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